18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ (Entwurf)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3418 und 3418/3 („Am Silberpark“), jeweils Gemarkung Kissing, zwischen der Meringer Straße (B2) und der Bahnlinie Augsburg - München am nördlichen Rand der Ortslage Kissing, das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ eingeleitet. Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im sogenannten Regelverfahren mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.
Ziel der Änderungsplanung ist insbesondere eine zeitgemäße Erweiterung des bereits bestehenden Krematoriums, um kurzfristig den gestiegenen technischen und betrieblichen Anforderungen an diese Einrichtung am Standort in Kissing Rechnung tragen zu können. Zudem soll u. a. eine im Zusammenhang mit dem Betrieb des Krematoriums stehende Entwicklung von gewerblichen Nutz- und Büroflächen im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Krematoriums planungsrechtlich gesichert werden. Damit sollen u. a. bislang über das gesamte Gemeindegebiet verteilte Lagerflächen für das Krematorium an einem Ort räumlich funktional zusammengeführt werden. Für das Änderungsgebiet werden in diesem Zusammenhang im nördlichen Teil „gewerbliche Bauflächen“ mit randlichen „Grünflächen“ und im südlichen Teil ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Feuerbestattung“ ausgewiesen. Zwischen den beiden Bauflächen werden zudem weitere „Grünflächen“ mit zu erhaltenden Gehölzen dargestellt. Das gesamte Änderungsgebiet umfasst etwa 1,15 ha.
Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 05.12.2024 gebilligte Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 05.12.2024, liegt im Rathaus der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing in der Zeit
vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischen Weg an bauamt@kissing.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch online (siehe unten) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ unberücksichtigt bleiben können.
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern sowie Kumulationswirkungen mit benachbarten Vorhaben und Plänen (siehe Begründung vom 05.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ im Rathaus der Gemeinde Kissing eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch / Bevölkerung:
- Schalltechnische Untersuchung Nr. 2024 1804 vom Oktober 2024, Büro em plan, Augsburg; zur Ermittlung und Beurteilung möglicher Schalleinwirkungen infolge von Verkehrslärm (Schiene, Straße) und Vorgabe hierzu erforderlicher Maßnahmen zum Schallschutz (Orientierung etc.) sowie zur Geräuschkontingentierung der im Gewerbe- und Sondergebiet zulässigen Lärmemissionskontingente.
- Staatliches Bauamt Augsburg; Schreiben vom 16.05.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu einwirkenden Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen infolge benachbarter Bundesstraße B 2.
- Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Baurecht I; Schreiben vom 23.05.2024 und Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München; Schreiben vom 26.04.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) durch den Eisenbahnbetrieb und infolge der Erhaltung der Bahnanlagen.
Schutzgut Fläche:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg; Schreiben vom 19.04.2024 mit Ausführung zu Verlust von Ackerflächen.
Schutzgut Boden und Wasser:
- Geotechnischer Bericht Nr. 1703.24 vom 20.11.2024, Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG; zur Untersuchung und Bewertung der geologischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse im Plangebiet und Hinweisen zur Planung und Ausführung nachfolgender Baumaßnahmen.
- Landratsamt Aichach-Friedberg, Untere Bodenschutzbehörde; E-Mail vom 17.05.2024 mit Ausführung zum Erfordernis einer vollständigen Bodenfunktionsbewertung.
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 22.05.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Verwertung von Bodenmaterialien, zum Grundwasser / Grundwasserflurabstand sowie zur Abwasserentsorgung und Niederschlagswasserbeseitigung.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ Entwurf vom 29.02.2024
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“_ Planzeichnung_Entwurf vom 29.02.2024
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 01_Schalltechnische_Untersuchung_2024.pdf
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 02_Staatl_BA_Augsburg_20240516.pdf
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 03_Eisenbahnbundesamt_20240426.pdf
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 04_AELF_Augsburg_20240419.pdf
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 05_Geotechnischer_Bericht_1703.24_GTA_20112024.pdf
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 06_Landratsamt_AIC-Fdb_Untere_BSB_20240517.pdf
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Anlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 07_WWA_Donauwörth_20240522.pdf