Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 (Entwurf)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024 für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3418 und 3418/3 („Am Silberpark“), jeweils Gemarkung Kissing, zwischen der Meringer Straße (B2) und der Bahnlinie Augsburg - München am nördlichen Rand der Ortslage Kissing, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Der Bebauungsplan „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ wird im sogenannten Regelverfahren mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer zeitgemäßen Erweiterung des bereits bestehenden Krematoriums, um kurzfristig den gestiegenen technischen und betrieblichen Anforderungen an diese Einrichtung am Standort in Kissing Rechnung tragen zu können. Zudem soll eine u. a. im Zusammenhang mit dem Betrieb des Krematoriums stehende Entwicklung von gewerblichen Nutz- und Büroflächen im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Krematoriums gesichert werden. Damit sollen u. a. bislang über das gesamte Gemeindegebiet verteilte Lagerflächen für das Krematorium an einem Ort räumlich funktional zusammengeführt werden. Hierfür werden die Flächen im südlichen Teil des Bebauungsplanes als „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Feuerbestattung“ (§ 11 Baunutzungsverordnung) und die Flächen im nördlichen Teil des Bebauungsplanes als „Gewerbegebiet“ (§ 8 BauNVO) festgesetzt. Mit den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Gestaltung der neuen Gebäude sowie den Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen kann eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der am nordwestlichen Rand der Ortslage Kissing bereits bestehenden Gebäude- und sonstigen Strukturen gewährleistet werden. Das gesamte Plangebiet hat eine Größe von etwa 1,15 ha.

Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 05.12.2024 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück Flur Nr. 3502/3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 05.12.2024, liegt im Rathaus der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing in der Zeit

vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischen Weg an bauamt@kissing.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch online (siehe unten) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück Flur Nr. 3502/3unberücksichtigt bleiben können.

Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, baubedingte Auswirkungen, betriebsbedingte Auswirkungen sowie kumulative Effekte der Umweltauswirkungen (siehe Begründung vom 05.12.2024), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück Flur Nr. 3502/3 im Rathaus der Gemeinde Kissing eingesehen werden können:

Schutzgut Mensch / Bevölkerung:

  • Schalltechnische Untersuchung Nr. 2024 1804 vom Oktober 2024, Büro em plan, Augsburg; zur Ermittlung und Beurteilung möglicher Schalleinwirkungen infolge von Verkehrslärm (Schiene, Straße) und Vorgabe hierzu erforderlicher Maßnahmen zum Schallschutz (Orientierung etc.) sowie zur Geräuschkontingentierung der im Gewerbe- und Sondergebiet zulässigen Lärmemissionskontingente.
  • Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz; Schreiben vom 30.04.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zum Erfordernis einer schalltechnischen Untersuchung zur Lärmkontingentierung der geplanten Nutzflächen (Gewerbe-, Sondergebiet) sowie zur Ermittlung von notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen infolge einwirkender Verkehrslärmemissionen (Schiene, Straße).
  • Staatliches Bauamt Augsburg; Schreiben vom 24.05.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zu einwirkenden Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen infolge benachbarter Bundesstraße B 2.
  • Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Baurecht I; Schreiben vom 23.05.2024 und Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München; Schreiben vom 26.04.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.) durch den Eisenbahnbetrieb und infolge der Erhaltung der Bahnanlagen.

Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:

  • Landratsamt Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 29.04.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Nachweis Ausgleichsflächen / -maßnahmen), zur Eingrünung des Plangebietes sowie zur Artenliste für Gehölzpflanzungen.

Schutzgut Fläche:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg; Schreiben vom 19.04.2024 mit Ausführung zu Verlust von Ackerflächen mit sehr guter Eignung für landwirtschaftliche Nutzung.

Schutzgut Boden und Wasser:

  • Geotechnischer Bericht Nr. 1703.24 vom 20.11.2024, Geotechnik Augsburg Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG; zur Untersuchung und Bewertung der geologischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse im Plangebiet und Hinweisen zur Planung und Ausführung nachfolgender Baumaßnahmen.
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg; Schreiben vom 19.04.2024 mit Ausführung zu vorhandener Bodenart und deren Nutzungseignung.
  • Landratsamt Aichach-Friedberg, Abfall- und Bodenschutzrecht; E-Mail vom 17.05.2024 mit Ausführung zum Erfordernis einer vollständigen Bodenfunktionsbewertung.
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 22.05.2024 mit Ausführungen und Hinweisen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Verwertung von Bodenmaterialien, zum Grundwasser / Grundwasserflurabstand sowie zur Abwasserentsorgung und Niederschlagswasserbeseitigung.

Schutzgut Luft/Klima:

  • Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz; Schreiben vom 30.04.2024, mit Ausführungen und Hinweisen zur Thematik Luftreinhaltung, insbesondere zu möglichen Auswirkungen lösungsmittelemittierender Betriebe.

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:

  • Landratsamt Aichach-Friedberg, Untere Denkmalschutzbehörde; Schreiben vom 03.05.2024 mit Ausführungen zu den im Plangebiet und dessen Nahbereich bekannten und im Bayerischen Denkmalatlas geführten Bodendenkmälern.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Umgriff der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing für das Gebiet „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“