Bekanntmachung: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Straßen und Wegen

Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße und die Gemeindeverbindungsstraße „Hörmannsberger Straße“ werden zum 01.08.2024 gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes die wie in den beiliegenden Lageplänen orange gekennzeichneten Flächen mit den korrigierten Längenangaben wie folgt aufgenommen:

 StraßennameAnfangspunkt  EndpunktStraßenklasseWidmungs-beschränkung 
Hörmannsberger Straße         
Fl.Nr. 1/5
Einmündung in die Kreisstaße AIC 12 
Fl.Nr. 1/24

Gemeindever-bindungstraße

„Hörmannsberger Straße“ Fl.Nr. 1667

Ortstraße
L = 262 m
Keine
Hörmannsberger Straße         
Fl.Nr. 1/58 
Ortsstraße Hörmannsberger Straße, 
Fl.Nr. 1/5
Burgstallweg 
Fl.Nr. 2056/4
Ortsstraße
L = 45 m
keine
Hörmannsberger Straße          
Fl.Nr. 1667
Ortsstraße Hörmannsberger Straße, 
Fl.Nr. 1/5
Gemarkungsgrenze HörmannsbergGemeindever-bindungsstraße
L = 1895 m
keine

 

Diese Verfügung wird zum 01.08.2024 wirksam.

Diese Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13 am Dienstag und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesehen werden.