Bekanntmachung: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Straßen und Wegen
Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße und die Gemeindeverbindungsstraße „Hörmannsberger Straße“ werden zum 01.08.2024 gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes die wie in den beiliegenden Lageplänen orange gekennzeichneten Flächen mit den korrigierten Längenangaben wie folgt aufgenommen:
Straßenname | Anfangspunkt | Endpunkt | Straßenklasse | Widmungs-beschränkung |
Hörmannsberger Straße Fl.Nr. 1/5 | Einmündung in die Kreisstaße AIC 12 Fl.Nr. 1/24 | Gemeindever-bindungstraße „Hörmannsberger Straße“ Fl.Nr. 1667 | Ortstraße L = 262 m | Keine |
Hörmannsberger Straße Fl.Nr. 1/58 | Ortsstraße Hörmannsberger Straße, Fl.Nr. 1/5 | Burgstallweg Fl.Nr. 2056/4 | Ortsstraße L = 45 m | keine |
Hörmannsberger Straße Fl.Nr. 1667 | Ortsstraße Hörmannsberger Straße, Fl.Nr. 1/5 | Gemarkungsgrenze Hörmannsberg | Gemeindever-bindungsstraße L = 1895 m | keine |
Diese Verfügung wird zum 01.08.2024 wirksam.
Diese Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13 am Dienstag und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesehen werden.