Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Straßen und Wegen Umstufungsverfügung (Ankündigung)
Die Gemeinde Kissing gibt gem. Art. 7 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekannt, dass für die im beiliegenden Lageplan orange gekennzeichneten Flächen der Ortsstraße Petersberg und der Hauptstraße eine Änderung der Verkehrsbedeutung vorzunehmen ist.der
Die Flächen weisen die Verkehrsbedeutung von beschränkt-öffentlichen Wegen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als selbständige Gehwege auf.
Dem Landratsamt Aichach-Friedberg als Straßenverkehrsbehörde wurde die beabsichtigte Umstufung am 07.03.2024 angezeigt. Es bestehen keine Einwendungen.
Diese Verfügung wird zum 01.01.2025 wirksam.
Diese Verfügung kann während der üblichen Besuchszeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13 am Dienstag und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesehen werden.