17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches;
17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat in der Sitzung vom 27.07.2023 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 2857/4, 2857 und 2860, jeweils Gemarkung Kissing, im Osten der Ortslage Kissing, unmittelbar östlich des Mergenthauer Weges und nördlich der Paartalhalle bzw. der Sport- und Freizeitanlage Kissing, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing durchzuführen. Mit der Ausarbeitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Arnold Consult AG in Kissing beauftragt.
Der Tennis-Club Kissing hat in den letzten Jahren eine starke Zunahme der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Jedoch ist aufgrund der vorhandenen Freiplätze eine Ausübung des Sportbetriebes lediglich etwa 5 Monate im Jahr möglich. Dadurch findet in den verbleibenden 7 Monaten kein Tennisbetrieb auf der Anlage statt. Darunter leidet das gesamte Vereinsleben, da sich die Mitglieder auf zahlreiche Hallen in den umliegenden Kommunen verteilen müssen. Daher soll im Osten der Ortslage Kissing auf dem nördlichsten Tennisplatz des Tennis-Clubs Kissing eine Tennishalle mit zwei Indoor-Tennisplätzen errichtet werden, um ein ganzjähriges Tennisangebot anbieten zu können. Das für die Errichtung der neuen Tennishalle vorgesehene Areal wird im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kissing als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ bzw. als „Landwirtschaftliche Nutzflächen“ dargestellt. Daher ist zur planungsrechtlichen Sicherung des Bauwerkes der geplanten Tennishalle eine vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan) Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Demzufolge soll die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für die Flächen im Osten der Gemeinde Kissing durchgeführt werden. In dieser 17. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die betreffenden Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tennishalle“ dargestellt.
Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.07.2023 gebilligte Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12.05.2023, liegt in der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, in 86438 Kissing in der Zeit
vom 25. September 2023 bis einschließlich 25. Oktober 2023
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kissing schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Vorentwurfsunterlagen auch online (siehe unten) eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
