Datenübermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:

  • Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören Internetauskünfte (Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Abruf über das Internet).

Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet, muss aber nach Wegzug und späterem Wiederzuzug erneuert werden. Falls Sie eine Übermittlungssperre beantragen wollen, hält das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mering Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit.

Hinweise

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:

  • Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören Internetauskünfte (Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskünfte im
  • automatisierten Abruf über das Internet).

Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet, muss aber nach Wegzug und späterem Wiederzuzug erneuert werden. Falls Sie eine Übermittlungssperre beantragen wollen, hält das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mering Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) als Identitätsnachweis.

Online-Dienste

Gebühren

kostenfrei

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Einwohnermeldeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de

Öffnungszeiten:
Montag07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag07:15 – 12:00 Uhr
 

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.

Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.