Gewerbeabmeldung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Erforderliche Unterlagen
Benötigt wird lediglich der Personalausweis oder Reisepass.
Formulare
Online-Dienste
Gebühren
Für die Gewerbeabmeldung wird grundsätzlich eine Gebühr von
25,00 € erhoben, die sich nach der Rechtsform erhöht.
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Gewerbeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de
Öffnungszeiten: | |
Montag | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag | 07:15 Uhr – 12:00 Uhr |
Mittwoch | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.
Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.