Beglaubigungen

Im Einwohnermeldeamt haben Sie die Möglichkeit Kopien von Schriftstücken bzw. Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen zulassen.

Es wird nicht die Richtigkeit des Inhaltes eines Schriftstückes beglaubigt, sondern lediglich, dass der Inhalt der Kopie identisch mit dem Inhalt des Originalschriftstückes ist.

Öffentliche Beglaubigungen erfolgen ausschließlich beim Notar (z.B. Grundbuchangelegenheiten, Erbangelegenheiten).

Standesamtliche Dokumente bzw. Urkunden können im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden.

Beglaubigungen von nicht von der Behörde selbst hergestellten Abschriften, Fotokopien und dergleichen:

Gebühren

  • Bei Schriftstücken in deutscher Sprache: 0,75 € je angefangene Seite, mindestens 5 €
  • Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind: 1,50 € je angefangene Seite, mindestens 10 €

Beglaubigung von durch die Behörde selbst hergestellten Abschriften, Fotokopien und dergleichen unabhängig von der Seitenzahl: 5 € im Einzelfall

Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dergleichen gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr je Beglaubigung auf 50 % ermäßigt werden.

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Einwohnermeldeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de

Öffnungszeiten:
Montagnach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochnach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag07:15 – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitagnach vorheriger Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.

Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.