Reisepass
Für Reisen in das außereuropäische Ausland benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Europas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz. Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist. Seit dem 01. November 2007 ist der Fingerabdruck in den ePass (elektronischer Reisepass) eingefügt worden. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist verpflichtend. Diese werden allerdings weder im Passregister noch in sonstigen zentralen Registern gespeichert, sondern nach der Aushändigung des Reisepasses wieder vom Datenbestand gelöscht. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) notwendig und es wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesen Gründen ist ein persönliches Erscheinen (ab 6 Jahre, wegen Fingerabdruck) bei der Meldebehörde erforderlich. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Zur Abholung des Passes können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Der neue Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bei Beantragung nach dem 24. Lebensjahr und eine Gültigkeit von sechs Jahren bei der Beantragung bis zum 24. Lebensjahr. Die Gültigkeit der sich im Umlauf befindenden Reisepässe (ohne Fingerabdruck) bleibt weiterhin bestehen.
Es besteht auch in dringenden Fällen die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen (72 Stunden Lieferzeit).
Der vorläufige Reisepass wird nur in Notfällen ausgestellt. Er enthält allerdings keinen Chip (also keine Aufnahme des Fingerabdrucks) und ist lediglich ein Jahr gültig.
(Gilt nicht für die Einreise in die USA)
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder. Diese können Sie auf der Homepage des auswärtigen Amtes abrufen.
Erforderliche Unterlagen
- ein neues, biometrisches Paßbild (35mm x 45mm, Hochformat, Gesichtshöhe ca. 70-80% des Bildes, gute Qualität, Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster, Kopf muss mittig und gerade ausgerichtet sein, Augen geöffnet mit Blickrichtung in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen)
- Ihren alten Reisepass bzw. Ihren Personalausweis oder Kinderausweis
- Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (nur bei Erstantrag eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
- ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Ihren Bundesvertriebenenausweis oder Ihre Einbürgerungsurkunde
Formulare
Gebühren
- Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses EUR 37,50 (Express-Reisepass: 69,50 €)
- für Personen über 24 Jahre € 70,00 (Express-Reisepass: 102,00 €)
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
- Wohnortänderungen sind gebührenfrei.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Einwohnermeldeamt
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-126
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: ewo@kissing.de
Öffnungszeiten: | |
Montag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:15 – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag | 07:15 – 12:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren.
Nutzen Sie die Online-Terminbuchung für das Einwohnermeldeamt und Passamt.