Schwerbehindertenausweis

Der Behindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX zustehen. Auf Antrag (im Rathaus erhältlich) stellt das Versorgungsamt Art und Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale mit einem gebührenfreien Bescheid fest. Hierzu wird bei Antragstellung ein Lichtbild benötigt.

Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region Schwaben