Urkunden

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus Kissing? 

Dann bitten wir Sie, unser Bürgerserviceportal für die Urkundenbestellung zu nutzen! Dieses steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. 

Frist/Dauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen betragen kann. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Nachfragen ab.

Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:

  • im Geburtenregister: 110 Jahre
  • im Eheregister: 80 Jahre
  • im Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • im Sterberegister: 30 Jahre

Wichtige Hinweise zur Urkundenanforderung

Antragsberechtigte Personen
Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen, dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie (Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Erbschaftsangelegenheiten bedeutet das zum Beispiel die Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts.

Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Antragsform
Personenstandsurkunden erhalten Sie online oder durch persönliche Vorsprache beim Standesamt innerhalb unserer Öffnungszeiten. Sie können eine Personenstandsurkunde auch schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail beantragen.

Um ein schnelles Auffinden des jeweiligen Registereintrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, die persönlichen Angaben der betreffenden Person (Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Tag der Eheschließung, Sterbedatum) möglichst genau anzugeben. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100,00 € pro Personenstandsfall, je nach Aufwand, zum Beispiel für Ahnenforschung, anfallen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Selbstabholung:
Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Gebühren

  • 12,00 €
    für jede Personenstandsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Personenstandsregister
  • gebührenfrei
    erhalten Sie eine Personenstandsurkunde, für die auf Grund von Bundesrecht oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte

Zahlung und Postweg
Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden nur gegen Vorkasse erteilt werden. Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in bar oder mit Kartenzahlung zu entrichten. Der Versand einer schriftlich oder online beantragten Personenstandsurkunde erfolgt nach Zahlungseingang. Unter Berücksichtigung von Postwegen und Banklaufzeiten erhalten Sie Ihre bestellte Urkunde in der Regel nach ein bis zwei Wochen. Die Beantragung über einen privaten Bestellservice im Internet kann den Erhalt Ihrer Urkunde weiter verzögern.
 

Kontakt
Bürgerbüro Kissing
Standesamtswesen
Pestalozzistraße 5
86438 Kissing
Telefon: 08233/7907-562
Fax: 08233/7907-125
E-Mail: standesamt@kissing.de

telefonische Erreichbarkeit: 
Montag - Freitag 
07:15 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Beratung, sondern lediglich die Annahme von Unterlagen, erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, vorher zwingend einen Termin zu vereinbaren.