Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kissing für das Haushaltsjahr 2026

I.

Bekanntmachung

Haushaltssatzung 

der

G e m e i n d e   K i s s i n g

(Landkreis Aichach-Friedberg)

 für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Kissing folgende Haushaltssatzung:

 § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    33.060.600 EUR

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                16.405.300 EUR

ab. 

§ 2 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

Aus den Vorjahren stehen noch Kreditermächtigungen i. H. v. 9.984.000 EUR zur Verfügung.

Geplante Inanspruchnahme 2026: 7.260.000 EUR 

§ 3 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 850.000 EUR festgesetzt.

§ 4

(entfällt - siehe nachrichtliche Angaben am Ende der Satzung)

  

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf                                                                                         3.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Kissing, den 22.07.2026

Gemeinde Kissing

gez.

Gürtner
Erster Bürgermeister

 Nachrichtliche Angaben, siehe § 4 dieser Haushaltssatzung:

(Grundsteuer (A): 400 v. H., Grundsteuer (B): 400 v. H., Gewerbesteuer: 380 v. H.)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 05.12.2024 in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt. Auf die Satzung vom 17.01.2025 wird hiermit verwiesen. 

II.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat als Rechtaufsichtsbehörde Haushaltssatzung und Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt. Mit Schreiben vom 22.07.2026 (Az.: 027-9/2) wurde die nach Art. 67 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) erforderliche Genehmigung zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erteilt. 

III.

Die Haushaltssatzung mitsamt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO in der Gemeindeverwaltung Kissing, Pestalozzistr. 5, 86438 Kissing (Finanzverwaltung, Zimmer-Nr. 32) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Gleichzeitig wird die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde Kissing (www.kissing.de) im „Ratsinformationssystem“ unter „Archiv“ öffentlich zugänglich gemacht.