Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid an die Hand geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen zu verweisen.
Warum erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid?
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den „Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ ermittelt. Die Gemeinde Kissing setzt diesen Bescheid ab 2025 um.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
- Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im sogenannten „Messbescheid“ fest. Dieser sollte Ihnen bereits zugegangen sein.
- Hebesatz: Die Gemeinde Kissing multipliziert den Messbetrag (siehe 1.) mit dem unverändert gebliebenen Hebesatz von 400%.
Hinweis: Die Gemeinde ist an den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag gebunden und hat keine Änderungsbefugnis.
Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?
Die Höhe der Grundsteuer hat sich geändert, weil das Finanzamt den sogenannten „Messbetrag“ neu berechnet hat. Diese Berechnung basiert auf Ihren getätigten Angaben in der Grundsteuererklärung. Die Gemeinde hat den Hebesatz hingegen nicht geändert, er bleibt gleich. Wenn also der neue Messbetrag vom Finanzamt nun höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich dies unmittelbar auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aus.
Wer ist für die Höhe der Steuer verantwortlich?
Die Berechnungsgrundlage stammt vom Finanzamt. Bitte prüfen Sie zunächst den Messbescheid des Finanz-amtes, wenn Sie Zweifel an der Festsetzung haben. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das zuständige Finanzamt, siehe nachfolgende Kontaktdaten.
An wen wende ich mich beim Finanzamt?
Finanzamt Augsburg-Land
- Bewertungsstelle -
Sieglindenstraße 19
86152 Augsburg
Telefon: 0821/50602
Was tun bei fehlerhaften Daten?
- Namens- oder Adressfehler: Bitte melden Sie Änderungen mit Ihrer PK-Nr. (Personenkonto) schriftlich per Post oder per E-Mail an steuern@kissing.de. Telefonische Änderungen sind nicht möglich!
- Falsche Steuerberechnung: Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamtes möglich. Solange dieser nicht vorliegt, bleibt die von der Gemeinde Kissing festgesetzte Steuer zahlungspflichtig. Eventuelle Überzahlungen werden Ihnen nachträglich erstattet.
Wichtige Hinweise zur Zahlung
- Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig.
- Bei Daueraufträgen passen Sie bitte die Beträge an.
- Möchten Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen? Nutzen Sie unseren Online-Service.
Erhöhte Auslastung der Behörden
Aufgrund der landesweit umzusetzenden Grundsteuerreform kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kommen. Wiederholte Anfragen verzögern die Bearbeitung.