Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Gewerbegebiet Lindenau“

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat am 30. Juli 2026 beschlossen, für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lindenau“ den Bebauungsplan Nr. 63 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Kissing. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 3418, Gemarkung Kissing, mit einer Fläche von ca. 6,6 ha (ca. 66.167 m²). Im Süden schließt das bestehende Gewerbegebiet „Am Silberpark“ an, im Westen grenzt die Bahnlinie München–Augsburg, im Osten ein Rad- und Fußweg mit dahinter liegender Bundesstraße B 2 und im Norden ein Feldweg mit anschließenden landwirtschaftlich genutzten Flächen an. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue gewerbliche Bauflächen (Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30. Juli 2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet Lindenau“ gefasst sowie den Vorentwurf i. d. F. vom 22. Juli 2026 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Gewerbegebiet Lindenau“ in der Fassung vom 22. Juli 2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht (Teil C), werden gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

13. August 2026 bis einschließlich 18. September 2026

im Internet unter https://www.kissing.de/leben-wohnen/planen-bauen/bauleitplaung/bauleitplan-in-aufstellung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Kissing,

Anschrift: Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing, Zimmer Nr. 13

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Planungsbüro Kling Consult (stellungnahmen@klingconsult.de) und an die Gemeindeverwaltung (bauverwaltung@kissing.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet Lindenau“

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen InformationenVerfasserThemen
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Gewerbegebiet Lindenau“Kling Consult GmbH,
B. Sc. Biologie Carmen Stegmann
Artenschutz
Umweltbericht als Bestandteil der BegründungKling Consult GmbH,
M. Eng. Stephan Richter
Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.