Bekanntmachung des Wahlleiters
Zur Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin/des ersten Bürgermeisters und der Wahl des Gemeinderats (§ 90 Abs. 6 Satz 2 GLKrWO)
Die vorläufigen Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen vom 08.03.2026 werden durch Anschlag am Rathaus der Gemeinde Kissing, Pestalozzistr. 5, 86438 Kissing, durch den Wahlleiter verkündet.
Der Fristlauf für die Annahmefiktion des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die gewählten Bewerber bzw. Bewerberinnen wird durch diese Anschläge bewirkt. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte bzw. die Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kissing abgelehnt hat (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).
Mit der Verkündung des vorläufigen Ergebnisses für die Gemeinderatswahl ist bis voraussichtlich Montag, den 09.03.2026 zu rechnen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Bürgermeisterwahl werden am Montag, den 09.03.2026, bei einer Stichwahl am Montag, den 23.03.2026, verkündet.
Zusätzlich werden alle vorläufigen Ergebnisse auch auf der Internetseite der Gemeinde Kissing (hier) veröffentlicht.
Bernd Miller
Wahlleiter

