Einzug des öffentlichen Feld- und Waldweg „Ludergasse“ 

Die Gemeinde Kissing, als örtlich zuständig Straßenbaubehörde, hat den öffentlichen Feld- und Waldweg „Ludergasse“ eingezogen.

Die eingezogene Strecke, Fl.Nr. 369/2 der Gemarkung Kissing, wie im beiliegenden Lageplan orange gekennzeichnet, beginnt an der Straßengrundstücksfläche der Ottmaringer Straße, Fl.Nr. 386/2 der Gemarkung Kissing und endet an der Straßengrundstücksfläche der Kreisstraße AIC 12, Fl.Nr. 520/5 der Gemarkung Kissing.

In diesem Streckenbereich hat der öffentliche Feld- und Waldweg seine Verkehrsbedeutung verloren. Aus dem tatsächlichen Zustand geht hervor, dass der Feld- und Waldweg nicht mehr existiert und nicht mehr benötigt wird. Durch die Einziehung wird der öffentliche Feld- und Waldweg zum Privateigentum der Gemeinde Kissing.

Die Unterlagen können während der üblichen Besuchszeiten bei der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, Erdgeschoss, Zimmer 13, eingesehen werden.

Einwendungen gegen die Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle gerichtet werden.