Digitale Probestimmzettel für die Kommunalwahl 2026

Die Kommunalwahl am 8. März bringt für die Gemeinderats- und Kreistagswahl große und auf den ersten Blick komplexe Stimmzettel mit sich. Wählerinnen und Wähler haben viele Möglichkeiten, ihre Stimmen zu vergeben. Damit Sie sich in Ruhe vorab mit dem Wahlsystem vertraut machen können, steht Ihnen ein interaktiver Probestimmzettel online zur Verfügung. Der Probestimmzettel entspricht in Aufbau und Struktur dem Original. Damit können Sie das Ausfüllen des Stimmzettels online testen, Fehler vermeiden und prüfen, ob Ihre Stimmabgabe gültig ist.

Der Probestimmzettel dient ausschließlich Ihrer Information und Vorbereitung auf den Wahlgang. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert. Er hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Wahl. Eine echte Stimmabgabe ist nicht möglich.

Wie funktioniert der Probestimmzettel?

Zum Vergeben oder Entfernen der Stimmen einfach die Listenkreuzfelder (Kreise neben dem Namen der Partei oder Wählergruppe) oder die Bewerberkreuzfelder (links neben den Bewerbern) anklicken. Durch erneutes Klicken des Bewerberkreuzfeldes können weitere Stimmen für den Kandidaten vergeben werden. Bis zu 3 Stimmen sind gültig. Mit einem Rechtsklick werden Stimmen entfernt. Durch Anklicken des Namen eines Kandidaten kann dieser gestrichen werden und zählt bei der Listenwahl nicht. Bei erneutem Klick auf den Name wird dieser wieder hinzugefügt.

Probestimmzettel

 

Welche Möglichkeiten der Stimmvergabe haben Sie?

  • Für die Wahl des Gemeinderats hat jede wahlberechtigte Person 24 Stimmen und für die Wahl des Kreistags 60 Stimmen.
  • Laut bayerischen Kommunalwahlrecht darf kumuliert und panaschiert werden
    • Kumulieren bedeutet, dass einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden können.
    • Panaschieren bedeutet, dass man seine 24 Stimmen für den Gemeinderat bzw. 60 Stimmen für den  auf Kandidaten verschiedener Parteien/Wählergruppen verteilen kann.
  • Wenn nicht alle Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilt werden, kann zusätzlich noch eine Liste angekreuzt werden. Die restlichen Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die noch nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.
  • Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel muss eindeutig sein, damit Ihre Stimme als gültig gewertet werden kann.
    • Stimmen durch Ankreuzen vergeben oder
    • indem Sie die Zahl der Stimmen, die Sie vergeben wollen, mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ eintragen.

 

Der Stimmzettel wird insbesondere ungültig, wenn

  • nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
  • die Gesamtstimmenzahl überschritten wird,
  • zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden,
  • der Stimmzettel leer abgegeben wird.