Stellungnahme der Gemeinde Kissing zur aktuellen Berichterstattung über die Vertragsverhandlungen mit dem Kissinger SC e. V.

Die Gemeinde nimmt die öffentliche Diskussion um die künftige Nutzung der Sportanlagen sehr ernst.

Zunächst möchten wir klarstellen: Die Gemeinde schätzt das langjährige ehrenamtliche Engagement des Kissinger SC e. V. besonders. Der Verein ist ein wichtiger Bestandteil des örtlichen und überörtlichen Gemeinschaftslebens und leistet einen wertvollen Beitrag für Sport, Jugendförderung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es besteht zu keinem Zeitpunkt die Absicht, den Verein finanziell zu überfordern oder in seiner Existenz zu gefährden.

Die bisherigen Nutzungsverträge – teilweise aus den späten 1990er-Jahren – waren befristet und sind durch Zeitablauf ausgelaufen. Eine Kündigung durch die Gemeinde ist ausdrücklich nicht erfolgt.

Bis zum Abschluss einer einvernehmlichen und für beide Seiten tragfähigen Neuregelung gelten die bisherigen Konditionen unverändert weiter. Dies betrifft auch die derzeitige Nutzungssituation verschiedenster Anlagen und Räumlichkeiten.

Nach mehreren Jahrzehnten Vertragslaufzeit ist es jedoch sachgerecht und notwendig, die bestehenden Vereinbarungen an die heutige Situation anzupassen. Dies betrifft sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Allgemeine Preissteigerungen, gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten sowie veränderte gesetzliche Vorgaben machen eine Überprüfung und Modernisierung der Vertragsgrundlagen unumgänglich.

Diese Umstände wurden den Verantwortlichen des Kissinger SC e. V. im Hinblick auf die Neuvermietung der Tribüne bereits im Juni 2025 an einem sog. „großen runden Tisch“ erläutert; bei diesem Termin waren auch die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Beleuchtung finanzieller Aspekte sowie Vor- und Nachteilen für alle Beteiligten Gesprächsgegenstand.

Wiederholt wurde zudem darauf hingewiesen, dass wir als Gemeinde verpflichtet sind, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Mit dem kürzlich erschienenen Rundschreiben Nr. 12 des Bayerischen Gemeindetags vom 27.02.2026, bezogen auf einen Erlass des Bundesfinanzministeriums, wird die Notwendigkeit einer rechtssicheren und steuerlich korrekten Ausgestaltung entsprechender Nutzungsverhältnisse nochmals verdeutlicht.

Die Berücksichtigung all dieser Belange stellt sich zunächst sicherlich als herausfordernd dar – dennoch war und ist die Gemeinde stets gewillt, Lösungsmöglichkeiten zu finden und signalisierte bereits bei Aufnahme der Vertragsverhandlungen im Sommer 2025 entsprechende Gesprächsbereitschaft. Dass dies bei der Vereinsspitze offensichtlich nicht so aufgefasst wurde, ist bedauerlich.

In der Berichterstattung der Friedberger Allgemeinen vom 03.03.2026 sind die historischen Eigentumsverhältnisse nicht richtig dargestellt. Der Kissinger SC e. v. war zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Grundstücks an der Kalkofenstraße („Am Alten Sportplatz“). Die Sachlage stellt sich damit in Gänze anders dar und die Aufgabe, der auf gemeindlichem Grund errichteten Sportanlagen, erfolgte seinerzeit in enger Absprache. Zudem wurde der Verein dafür seitens der Gemeinde entschädigt.

In den Folgejahren erfuhr der Verein stets großzügige finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde, wie z.B. für die Sanierung und Neuerrichtung des Kunstrasenfelds im Jahr 2018/19. In die Sanierung des Tribünengebäudes investiert die Gemeinde Kissing viel Geld und bietet dem Verein z. B. derzeit alternative Duschmöglichkeiten an.

Und auch in Zukunft kann der Verein auf die Unterstützung der Gemeinde zählen. Denn es ist beabsichtigt, dem Verein – wie auch anderen örtlichen Vereinen – einen jährlichen Zuschuss zu gewähren. Ziel ist dabei, eine transparente, einheitliche und rechtssichere Lösung zu schaffen, die sowohl der Bedeutung aller Vereine als auch den kommunalen Verpflichtungen gerecht wird.

Entgegen der öffentlichen Darstellung und der Formulierung auf der Homepage des Vereins sieht der neue Vertragsentwurf keine einseitige Mehrbelastung des Vereins vor. Vielmehr wurden die bisherigen Regelungen rechtlich geprüft und an die heutigen Anforderungen angepasst. Die bisherige Vertragsgestaltung sah ein niedriges Nutzungsentgelt (daher ist in diesem Zusammenhang wohl die Rede der Vereinsführung von einer Mietsteigerung um das 120-fache) bei gleichzeitig weitreichender Aufgabenübertragung vor. Der neue Entwurf ordnet diese Punkte neu und soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nutzungsentgelt/Miete, Aufgabenverteilung und gemeindlicher Unterstützung herstellen.

Die Sanierungsmaßnahme ist noch nicht vollständig abgeschlossen, da ein wesentliches Bauteil eines Auftragnehmers bislang nicht geliefert werden konnte. Die Gemeinde arbeitet jedoch mit Nachdruck an einer Zwischenlösung, um eine möglichst zeitnahe und praktikable Nutzung in der „Übergangszeit“ zu ermöglichen.

Trotz aller Vorwürfe, die aktuell im Raum stehen und in der Öffentlichkeit diskutiert werden, ist es nach wie vor das Ziel, eine tragfähige, faire und zukunftsorientierte Lösung für den Verein, seiner Mitglieder sowie aller Bürgerinnen und Bürger zu finden!